Hat jemand von Euch die Garantiebedingungen von Westfalia? Wir haben vor gut einer Woche einen neuen Columbus 601 D vom Händler abgeholt, Wir bekamen eine ganze Tragetasche voll mit Anleitungen, auch von Einbauteilen, die man nicht wirklich braucht. Für das Basisfahrzeug gibt es dabei eine Kurzbedienungsanleitung und immerhin eine ganzes DIN A5-Heft mit den Garantiebedingungen. Die ausführliche Bedienungsanleitung habe ich inzwischen erfolgreich im Netz heruntergeladen. Für den Westfalia-Anteil gibt es eine (nicht mehr ganz aktuelle) Bedienungsanleitung. Nach intensiver Durchsicht des Papierstapels finde ich keinerlei Garantiebedingungen für den Ausbau. Fehlt das entsprechende Heft nur bei mir oder gibt es so was nicht? Auf der Westfalia-Seite im Internet finde ich die AVB, die sich aber nur an die Händler richtet. "Käufer kann nur Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sein."
Es mag vielleicht etwas formal erscheinen, aber ich würde z.B gerne wissen, ob ich Garantieleistungen nur bei dem Händler beanspruchen darf, wo ich das Fahrzeug gekauft habe, oder bei jedem anderen Westfalia-Vertragspartner. Nach BGB müsste ich mich ja immer an meinen Verkäufer wenden. Weiterhin hat die Dame, die das Fahrzeug übergeben hat, eindringlich auf die Verpflichtung hingewiesen, ziemlich genau ein Jahr nach der Zulassung eine Dichtigkeitsprüfung machen zu lassen. Ohne diese hätte ich nach einem Jahr keine Garantie mehr auf Wasserschäden. Da ich davon bei einem Kastenwagen noch nie gehört habe, hätte ich das gerne nachgelesen. Weiter frage ich mich, wieweit Selbsteinbauten, z.B. Einbau Smart Shunt (für die Kontrolle der Batterie), Austausch Kühlschranklüfter u.s.w. gehen dürfen, ohne die Garantie zu gefährden.
Letzte Änderung: 17 Juli 2024 16:56 von Gerhard.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.