Kurz zusammengefasst:
Bei Westfalia gibt es keine "Werksgarantie", oder hast Du eine Garantieurkunde mit den Bedingungen bekommen?
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Evtl. Ansprüche daraus hast Du gegen den Händler, nicht gegenüber Westfalia. Wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, hast Du keinerlei Ansprüche gegen niemanden mehr.
Thema Kulanz.
Die ist freiwillig und auch vom Goodwill des Händlers, aber auch des Herstellers, wenn er sich beteiligen soll, abhängig. Da spielt dann natürlich auch die Vorgeschichte eine Rolle.
Ich habe mich in einem Fall (Problem 1 Monat nach Ablauf der Gewährleistungsfrist) direkt an Westfalia gewandt. Die haben mich postwendend an den Händler zurückverwiesen. Aufgrund dessen Engagement und dessen Kommunikation mit Westfalia wurde das Problem zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Es kommt also auf den Händler an. Der hat als einziger die Chance, mit den entsprechenden Leuten bei Westfalia zu kommunizieren. Wenn der untätig ist oder nicht die richtigen Argumente hat , gibt es m.E. keine Chance.
Ein "ohne Begründung abgelehnter" Kulanzantrag erscheint mir ungewöhnlich. Meistens sagt das Werk was zu solch einem Antrag. Das will ein Händler aber nicht immer so weitergeben.
Ich persönlich sehe kaum Chancen für Dich, denn ein anderer Westfalia-Händler wird sich wohl kaum in der Sache engagieren.
Vielleicht wäre der Hersteller des Kühlschranks noch eine Möglichkeit. Wende Dich doch mal an den Hersteller bzw. Importeur.
Gruß
Frank