moin, ich meine folgendes zu erinnern:
wenn man halb auf dem gehsteig parkt, wo es erlaubt ist, und ein pkw piktogramm auf m schild abgebildet ist - dann NICHT, denn dies gilt dann nur bis 2,8 t und da sind wir drüber.
auf so normalen parkplätzen stehe ich auch immer, auch bei dem piktogramm. aber ich denke es geht nach gewicht. und da ist bei pkw bei 2,8 t schluss. da dürfte dann selbst ne schwere s klasse nicht parken
lg thilo und co
Folgende Benutzer bedankten sich: Braunschweiger CJ
Kürzlich bekam ich doch Herzklopfen: fuhr auf BAB und überholte bei LKW-Überholverbot locker die lange LKW-Schlange. So andere Leicht-LKW`s - länger und höher als ich - rauschten sogar noch an mir vorbei, da ich keine 150 fahre. Dann bemerkte ich, dass mehrere dicke LKW´s deutlich mit Lichthupe reagierten. Da dachte ich an den Beitrag hier im Forum, ob ich mich wohl richtig verhalte? Als PKW kann man sich als CJHD aufgelastet auf 3,2 t ja nicht mehr fühlen, aber muß ich mich da in die dicke LKW-Schlange hineinzwängen? Da würd ich ja eher daran denken, die Auflastung zugunsten einer 2,8 t -Begrenzung (selbst bei gelegentlicher Überladung) wieder zu aktualisieren - oder?
moin,
also bis 3,5 t zul ges gewicht, kannste so schnell fahren wie du willst
oder
achtung bei baustellen, da gibt es seitliche begrenzungen, manchmal 2 m, manchmal 2,1 m, und so wieter. das ganze gilt offiziell INKL seitenspiegel!!!
Erstmal zur Frage: Ob dein Bulli als PKW, LKW oder Wohnmobil zugelassen ist steht in deiner Zulassungsbescheinigung bzw. KFZ-Schein.
Normal für CJ ist "Wohnmobil". Aber andere Eintragungen gibt es, manche Zulassungsstellen sind da sehr großzügig. Das hat erheblichen Einfluss auf KFZ-Steuer, -Versicherung und Fahrten am Wochenende mit Anhänger ...
LKW-Geschwindigkeitsbeschränkungen, LKW-Überholverbot etc. gilt grundsätzlich nur für LKWs über 3,5 to zul. GG.
Allerdings: Auf einem Parkplatz mit dem Vermerk "nur für PKW" darfst du weder als LKW noch als Womo parken! Habe aber noch nie gehört dass es da ein Knöllchen gab ...