Hallo Micha,
vielen Dank für den Hinweis auf die plusminus Sendung. Jetzt ist mir auch klar, warum die Rechtsanwälte Druck machen mit Aussagen wie: "Wir raten Ihnen dringend zu einer Klage, da die Gefahr einer Stilllegung und einer Versagung des TÜV immer wahrscheinlicher werden. Außerdem senkt das Abwarten ihren Anspruch auf Schadensersatz von Tag zu Tag" (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer).
Scheint ein lukratives Geschäft zu sein.
Ich denke auch, vorerst mal noch abzuwarten, was des weiteren passiert.
Eine Sache werde ich besonders im Auge behalten, nämlich die Frage, ob es wichtige Fristen gibt. Hunger hat darauf auch hingewiesen. Bei der oben genannten Kanzlei ist dazu zu lesen:
"Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob sie möglicherweise hätten Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatten. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche im nächsten Jahr 2021 verjähren. Sie sollten daher nicht weiter abwarten und Ihre Ansprüche dringend geltend machen."
Stimmt das? Ist das so? Wenn Ja, dann ist tatsächlich Vorsicht geboten.
Fridi