Frage Garantie bei MAN Neuwagen
- dschmidberger
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Hallo zusammen!
Ich bin recht neu hier im Forum und auch recht neu Besitzer eines Sven Hedin MJ2025.
Ich habe den Sven Anfang September neu bei einem Händler gekauft, der das Fahrzeug schon einige Zeit auf dem Hof hatte.
Bei mir war die Werksauslieferung in 04/2025 und die Erstzulassung nun in 09/2026. Leider ist es nun so, dass MAN den Garantiezeitraum nun nicht so einfach auf die Erstzulassung legen kann/will.
Derzeit ist der Garantiebeginn die Werksauslieferung 04/2025.
Meine Frage lautet also:
Wie ist das bei euch mit der Registrierung der Garantie auf die Erstzulassung bei MAN gelaufen?
Hat das der Händler erledigt oder musstet ihr zu MAN fahren? Wurden irgendwelche weitere Wartungsnachweise für di Zeit zwischen Werksauslieferung von MAN an Westfalia bis zur Erstzulassung benötigt?
Viele Grüße,
Daniel
Ich bin recht neu hier im Forum und auch recht neu Besitzer eines Sven Hedin MJ2025.
Ich habe den Sven Anfang September neu bei einem Händler gekauft, der das Fahrzeug schon einige Zeit auf dem Hof hatte.
Bei mir war die Werksauslieferung in 04/2025 und die Erstzulassung nun in 09/2026. Leider ist es nun so, dass MAN den Garantiezeitraum nun nicht so einfach auf die Erstzulassung legen kann/will.
Derzeit ist der Garantiebeginn die Werksauslieferung 04/2025.
Meine Frage lautet also:
Wie ist das bei euch mit der Registrierung der Garantie auf die Erstzulassung bei MAN gelaufen?
Hat das der Händler erledigt oder musstet ihr zu MAN fahren? Wurden irgendwelche weitere Wartungsnachweise für di Zeit zwischen Werksauslieferung von MAN an Westfalia bis zur Erstzulassung benötigt?
Viele Grüße,
Daniel
von dschmidberger
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- Mitau
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Hallo Daniel, nun bin ich mehrere Monate nicht mehr im Forum gewesen und treffe nun auf deine Frage die sich bei mir ähnlich, nur ein Jahr früher, abgespielt hat. Fahrzeug in 2024 bei MAN hergestellt, bei Westfalia ausgebaut, ein Jahr beim Händler gestanden, Händler hat August 2025 erstzugelassen, wir haben im Sep.2025 gekauft und direkt eine 3 jährige Westfalia Anschlussgarantie abgeschlossen. Bei der ersten Wartung haben wir dann bemerkt, das zwischen MAN und Westfalia eine größere zeitliche Garantielücke lag. Unser Händler erklärte mir, dass er den Tag der Erstzulassung an Westfalia meldet, Westfalia dies an MAN weitergibt und letzters war in unserem Fall schief gegangen und wurde auf Nachfrage unsrers Verkäufers bei Westfalia von Westfalia bei MAN korrigiert. Nun schliessen Man Garantie und Anschlußgarantie nahtlos aneinander an. Vorraussetzung ist allerdings dass der Händler eine Standpflege gem. Vorschrift von MAN durchführt. Das schreibe ich jetzt alles so aus meiner Erinnerung. Genaue Daten müßte ich nachschauen, aber Dir geht es ja mehr ums Prinzip und dies habe ich ja hier dargestellt.
von Mitau
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- dschmidberger
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Vielen Dank für die Antwort.
Bei mir stellt es sich nun so dar, dass der Händler weder die Standpflege noch die Übergabeinspektion nach MAN Vorgaben durchgeführt hat.
Nach jetzigem Stand ist eine "Reaktivierung der Sachmängelhaftung" wie MAN das nennt nicht möglich. Außerdem befindet sich das Fahrzeug noch im sog. Transportmodus, da die Übergabeinspektion nicht durchgeführt wurde. Dadurch sind einige Funktionen im Navi und Radio nicht verfügbar.
Ich bleibe weiter dran und gebe Rückmeldung wenn sich was tut.
Entscheidend wird die Frage sein wann der richtige Zeitpunkt ist einen Anwalt hinzu zu nehmen.
Bei mir stellt es sich nun so dar, dass der Händler weder die Standpflege noch die Übergabeinspektion nach MAN Vorgaben durchgeführt hat.
Nach jetzigem Stand ist eine "Reaktivierung der Sachmängelhaftung" wie MAN das nennt nicht möglich. Außerdem befindet sich das Fahrzeug noch im sog. Transportmodus, da die Übergabeinspektion nicht durchgeführt wurde. Dadurch sind einige Funktionen im Navi und Radio nicht verfügbar.
Ich bleibe weiter dran und gebe Rückmeldung wenn sich was tut.
Entscheidend wird die Frage sein wann der richtige Zeitpunkt ist einen Anwalt hinzu zu nehmen.
von dschmidberger
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- Mitau
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Hm, dann liegt dein Fall komplizierter als meiner. Allein schon deshalb weil ich wohl einen sehr korrekten und bemühten Händler hatte. Ich bin kein Jurist. Ich denke aber: 1. Vertragspartner ist der Händler. Mit ihm hast Du den KV geschlossen. Und 2. Hersteller ist Westfalia. So steht es im Fahrzeugschein. M. E. mußt Du dich nicht mit MAN auseinandersetzen. Westfalia muss die Werksgarantie leisten bzw. bewirken und MAN ist sozusagen Unterlieferant. Aber das ist mein laienhaftes Verständnis und anwaltschaftliche Hilfe scheint nötig.
von Mitau
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- dschmidberger
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Ich kann einen Zwischenstand abgeben.
Es konnte nach einigen Anstrengungen des Händlers eine Einigung zwischen Händler, Westfalia und MAN erzielt werden.
Der Garantiebeginn wie auch der Beginn der Mobilitätsgarantie konnte auf das Erstzulassungsdatum gesetzt werden.
Was weiter nicht funktioniert ist z.B. Android Auto, die Sprachsteuerung, das Anlegen eines Benutzers und einige weitere Kleinigkeiten.
Laut MAN hat das nun doch nichts nichts mit dem Transportmodus zu tun. Viel mehr sollen das Softwareprobleme sein für die es aktuell keine Lösung und noch kein Update gibt (wohlgemerkt, das Fahrzeug ist MJ2025).
Ich bleibe also weiter dran...
Es konnte nach einigen Anstrengungen des Händlers eine Einigung zwischen Händler, Westfalia und MAN erzielt werden.
Der Garantiebeginn wie auch der Beginn der Mobilitätsgarantie konnte auf das Erstzulassungsdatum gesetzt werden.
Was weiter nicht funktioniert ist z.B. Android Auto, die Sprachsteuerung, das Anlegen eines Benutzers und einige weitere Kleinigkeiten.
Laut MAN hat das nun doch nichts nichts mit dem Transportmodus zu tun. Viel mehr sollen das Softwareprobleme sein für die es aktuell keine Lösung und noch kein Update gibt (wohlgemerkt, das Fahrzeug ist MJ2025).
Ich bleibe also weiter dran...
von dschmidberger
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