Hi Rolloz,
das Konstrukt klingt sehr spannend. Habt ihr dann wenigstens einen klassischen Kaufvertrag, also ein Dokument das den Lieferumfang, Preis, die beider Willenserklärung (Unterschriften) etc. aufzeigt?
War eine verbindliche Bestellung wegen Lieferprobleme nicht möglich bzw. wollte man nicht ausstellen ?
Bei uns war es so: Wir haben Kontakt zum Händler aufgenommen, ein Angebot bekommen, dieses haben wir annehmen wollen und dies so mitgeteilt, darauf kam eine verbindliche Bestellung mit Infos wie Namen, Adressen, Fahrzeugdetails, Preis, AGB, Lieferdatum, etc. und das wichtigste für uns: Die Unterschriften beider Parteien sind bereits drin, also auch die schriftliche Bestätigung der Annahme der Bestellung des Händlers.
Ferner die AGB sagen dann noch den Standard Wortlaut: „…Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt…“
Ist schlüssig und erkennbar.
Andere machen es auch über: Vorlage Angebot vom Händler, verbindliche Bestellung mit Unterschrift nur vom Kunden, also die Annahme, dann folgt die Auftragsbestätigung der Bestellung vom Händler - wichtig: referenziert auf die verbindliche Bestellung und Wahrung der Fristen.
So wurde es immer im laufe der Jahre bei dem Autohaus unseres Vertrauens gehandhabt. Ist eine ähnliche Form nur wechselseitig und nicht „zeitgleich“ wie oben gezeigt.
Spannend auch, dass ihr keine AGB haben sollt, muss ja nicht, aber einen Standard hat ja fast jeder.
Hauptsache aber ihr habt irgendwo eine Bestätigung seitens Händler in Schriftform woraus sich ein Kaufvertrag ableiten lässt.
Viele Grüße
Scrap